Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für unsere sämtlichen Lieferungen gelten.
Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel A Begriffsbestimmungen
a. Vertragspartner
1. Auftragnehmer: E.W.J. Leenders, handelnd unter der Firma E&A BEST Websolutions.
2. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen der Ausübung eines Betriebs oder Unternehmens handelt, mit der der Auftragnehmer einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Produkten schließt.
b. Auftrag
Der Vertrag, mit dem der Auftragnehmer sich zum Entwurf, zur Entwicklung oder zur Instandhaltung einer Website zu Gunsten des Auftraggebers sowie zur Erbringung sämtlicher sonstigen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie und zur Lieferung der zur Auftragserfüllung gehörenden Waren verpflichtet.
c. Dienstleistungen
Sämtliche Tätigkeiten, gleichgültig in welcher Form, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber oder zu dessen Gunsten verrichtet, wozu auch die Übernahme von Aufträgen und die Verleihung von Personal gehören.
d. Website:
Zusammenhängendes Projekt aus digitalen Seiten im Internet sowie die zugehörigen digitalen Abbildungen und Programmierarbeiten.
e. Instandhaltung einer Website:
Anpassung oder Erneuerung bestehender digitaler Seiten im Internet mittels der Änderung bestehender Elemente und der Ergänzung neuer Bestandteile.
f. Höhere Gewalt:
Unter höherer Gewalt wird u.a. verstanden: Krieg, Kriegsgefahr, Arbeitsstreiks, Feuer, Unfall oder Krankheit von Personal, Betriebsstörung, Stagnation beim Transport, behindernde gesetzliche Bestimmungen, Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen, vom Auftragnehmer nicht vorhergesehene Probleme bei der Herstellung oder beim Transport sowie jeder andere Umstand, der nicht ausschließlich vom Willen des Auftragnehmers abhängig ist, wie die ausbleibende oder nicht rechtzeitige Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen durch Dritte, die vom Auftragnehmer beauftragt wurden.
g. Direkte Schäden:
• die angemessenen Kosten, die der Auftraggeber aufzuwenden hat, um dafür zu sorgen, dass die Leistungen des Auftragnehmers dem Vertrag gerecht werden;
• die angemessenen Kosten, die der Auftraggeber notgedrungen für die Beibehaltung der infolge der verzögerten Lieferung zu ersetzenden Gegenstände aufwenden muss, abzüglich der eventuellen Einsparungen, die sich aus der Verzögerung ergeben;
• die angemessenen Kosten, die der Auftraggeber für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufwenden muss, sofern sich dies auf die direkten Schäden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
• die angemessenen Kosten, die der Auftraggeber zur Vorbeugung von Schäden aufwenden muss, sofern diese Kosten zu einer Einschränkung der direkten Schäden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
Artikel 1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Lieferungen, Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers und auf sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Anwendung. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer ausdrücklich abgewiesen. Der Auftraggeber kann von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen nur geltend machen, falls und soweit diese vom Auftragnehmer schriftlich angenommen wurden.
Artikel 2. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer E-Mail oder eines Schreibens mit einer Bestätigung und der Annahme des erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist nur an den Auftrag gebunden, soweit er von ihm bestätigt wurde. Unrichtigkeiten in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers sind dem Auftragnehmer innerhalb von drei Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen; andernfalls ist davon auszugehen, dass die Auftragsbestätigung eine richtige und vollständige Darstellung des Vertrags enthält und der Auftraggeber sich daran zu halten hat.
Artikel 3. Preise und Honorare
1. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise und Honorare gelten stets zuzüglich MwSt., anderer Steuern und/oder (staatlicher) Abgaben sowie Unkosten, es sei denn, dass etwas Anderes mitgeteilt wird.
2. Wenn sich nach dem Angebot und/oder nach der Erteilung eines Auftrags Faktoren ändern, die den Herstellungspreis bestimmen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3. Falls der Auftragnehmer zusätzliche Arbeiten und/oder Dienstleistungen übernommen hat ohne dass dafür ausdrücklich schriftlich ein Preis vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, dafür die wirklichen Kosten und/oder die beim Auftragnehmer üblichen Honorare in Rechnung zu stellen.
Artikel 4. Zahlungsbedingungen
1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber bei der Annahme des Auftrags mittels der Auftragsbestätigung 50% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung.
2. Der Restbetrag des vereinbarten Gesamtpreises wird dem Auftraggeber bei Abnahme/Lieferung der zustande gekommenen Werke oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
3. Der Auftragnehmer ist stets berechtigt, eine vollständige oder teilweise Anzahlung zu verlangen und/oder in anderer Weise Sicherheiten für die Zahlung zu fordern.
4. Die Zahlung der Rechnungen des Auftragnehmers hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, dass schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Ab dem fünfzehnten Tag nach dem Rechnungsdatum hat der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 1% pro Monat für die fälligen Beträge zu zahlen, wobei jeder Teil eines Monats als ganzer Monat betrachtet wird.
5. Der Auftraggeber verzichtet darauf, die Verrechnung von wechselseitig geschuldeten Beträgen zu beanspruchen. Der Auftragnehmer ist stets berechtigt, sämtliche von ihm an den Auftraggeber zu zahlenden Beträge mit den vom Auftraggeber und/oder von mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen zu zahlenden Beträgen zu verrechnen, gleichgültig ob diese fällig sind oder nicht.
6. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei einer nicht rechtzeitigen Zahlung einer vereinbarten Rate am Fälligkeitstag unmittelbar und insgesamt einforderbar; dies gilt auch, wenn die Insolvenz über den Auftraggeber eröffnet wird, er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, die gesetzliche Schuldsanierungsregelung für anwendbar erklärt wird und/oder wenn die Gegenstände und/oder Forderungen des Auftraggebers gepfändet werden. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7. Vom Auftraggeber getätigte Zahlungen werden immer erst zur Begleichung der zu zahlenden Kosten und anschließend der fälligen Zinsen und danach zur Begleichung der ältesten einforderbaren Rechnungen verwendet, selbst wenn der Auftragnehmer mitteilt, dass die Zahlung sich auf eine neuere Rechnung bezieht.
Artikel 5. Fristen
1. Sämtliche vom Lieferanten genannten Fristen wurden vom Auftragnehmer sorgfältig und nach bestem Wissen auf Grund der Angaben festgesetzt, die dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss bekannt waren. Der Auftragnehmer setzt sich nach besten Kräften dafür ein, seine Verpflichtungen innerhalb dieser vereinbarten (Liefer-) Fristen soweit wie möglich zu erfüllen.
2. Angegebene Lieferzeiten wurden annäherungsweise festgestellt und sind nicht als Endfrist zu verstehen. Eine Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet den Auftragnehmer nicht zu Schadenersatz und berechtigt den Auftraggeber nicht, aus dem Vertrag hervorgehende Verpflichtungen nicht zu erfüllen oder auszusetzen. Der Auftraggeber ist jedoch zur Auflösung des Vertrags berechtigt, falls und soweit der Auftragnehmer den Auftrag nicht innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten angemessenen Frist doch noch erfüllt hat. Der Auftragnehmer braucht in diesem Fall keinen Schadenersatz zu zahlen.
3. Ändern die Vertragspartner den Inhalt oder die Reichweite des Vertrags, kann dies Folgen für die vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen haben.
4. Bei drohender Fristüberschreitung wird der Auftraggeber darüber vom Auftragnehmer möglichst umgehend informiert.
Artikel 6. Höhere Gewalt
1. Wenn der Auftragnehmer durch höhere Gewalt an der Erfüllung des Vertrags gehindert wird, ist er zur Aussetzung der Vertragserfüllung berechtigt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf den Ersatz von Schäden, Kosten oder Zinsen.
2. Im Falle von höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag in Bezug auf den nicht zu erfüllenden Teil desselben durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage an, ist auch der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag in Bezug auf den nicht zu erfüllenden Teil desselben durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen.
3. Wenn der Auftragnehmer beim Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits zum Teil erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 7. Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer verbürgt sich für die Tauglichkeit der von ihm erbrachten Leistungen in Übereinstimmung mit den vom Auftraggeber kraft des Vertrags angemessenerweise gehegten Erwartungen. Sollten dennoch Mängel auftreten, wird der Auftragnehmer Wiederherstellungsarbeiten verrichten bzw. einen angemessenen Preisnachlass gewähren, dies nach Wahl und im ausschließlichen Ermessen des Auftragnehmers. Diese Gewährleistung gilt nur während eines Zeitraums von 12 Monaten.
2. Nicht unter die Gewährleistung fallen auf jeden Fall Mängel, die entstehen aufgrund oder die (u.a.) die Folge sind von:
- der Nichteinhaltung von Anweisungen oder Vorschriften durch den Auftraggeber (oder sein Personal);
- einer anderen als der üblichen Nutzung;
- einer unsachgemäßen Wartung oder Nutzung durch den Auftraggeber;
- Tätigkeiten durch Dritte oder durch den Auftraggeber ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers;
- nach Entwürfen, Zeichnungen oder anderen Anweisungen des Auftraggebers verrichteten Tätigkeiten.
3. Der Auftraggeber hat innerhalb von acht Tagen, nachdem ein Mangel nach der Lieferung in Erscheinung getreten ist, eine schriftliche Beanstandung beim Auftragnehmer einzureichen. In Ermangelung einer rechtzeitigen Beanstandung erlischt jeder Anspruch gegen den Auftragnehmer.
4. Durch Beanstandungen werden die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht ausgesetzt.
5. Der Auftraggeber hat eventuelle Unrichtigkeiten in den Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von fünf Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich beim Auftragnehmer zu melden; andernfalls ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber die Rechnung genehmigt hat.
6. Nach Feststellung eines Mangels in einem Produkt ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche zur Vermeidung oder Einschränkung von Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der eventuellen unmittelbaren Einstellung der Nutzung und des Verkaufs.
Artikel 8. Haftungsbeschränkung
1. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 7 hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch gegen den Auftragnehmer auf Grund von Mängeln in den oder in Bezug auf die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte(n). Der Auftragnehmer haftet daher nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, einschließlich Körper- und Sachschäden, immaterieller Schäden, Folgeschäden (Gewinneinbußen, Stagnationsschäden u.Ä.) sowie sämtlicher anderen Schäden, die aus irgendeinem Grund entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vor.
2. Der Auftragnehmer haftet auch nicht im oben genannten Sinn für Handlungen seiner Arbeitnehmer oder anderer Personen, die in seinen Risikobereich fallen, einschließlich (grober) Fahrlässigkeit oder Vorsatz dieser Personen.
3. In allen Fällen, in denen der Auftragnehmer zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, liegt dieser niemals über dem Rechnungswert zuzüglich MwSt. für die erbrachte Leistung, in deren Zusammenhang der Schaden verursacht wurde, oder bei Dauerverträgen über dem Rechnungsbetrag zuzüglich MwSt. während eines Zeitraums von sechs Monaten mit einem Höchstbetrag von EUR 2.500,-. Ist der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers gedeckt, liegt der Schadenersatz außerdem niemals über dem Betrag, der im jeweiligen Fall tatsächlich von der Versicherung gezahlt wird.
4. Der Auftragnehmer haftet niemals für Schäden, die die Folge sind von:
• unrichtigen und/oder unvollständigen und/oder nicht rechtzeitig erteilten Informationen seitens des Auftraggebers;
• Datenverlust; der Auftraggeber sorgt für die Speicherung von Dateien bzw. für Kopien anderer Daten, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden;
• jeder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, einschließlich der ausreichenden Mitwirkung an der Vertragserfüllung; wenn die in diesem Absatz genannten Umstände zu Ansprüchen von Dritten gegenüber dem Auftragnehmer führen, befreit der Auftraggeber den Auftragnehmer in diesem Zusammenhang von der Haftung.
5. Der Auftraggeber befreit den Auftragnehmer von der Haftung für sämtliche Ansprüche Dritter in Bezug auf Schäden, die von diesen Dritten infolge der Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer erlitten wurden.
6. Die Haftung des Auftragnehmers für die von ihm zu vertretende Nichterfüllung des Vertrags entsteht erst, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug gesetzt hat und ihm dabei eine angemessene Frist gewährt hat, innerhalb derer der Auftragnehmer sein Versäumnis beheben kann.
7. Jede Forderung gegen den Auftragnehmer, sofern diese nicht vom Auftragnehmer anerkannt wurde, erlischt durch Zeitablauf von 12 Monaten nach Entstehung der Forderung.
Artikel 9. Datenschutz
Der Auftragnehmer unterlässt das Einsehen von E-Mails und/oder Dateien von Kunden und stellt diese auch nicht Dritten zur Verfügung, es sei denn, dass der Auftragnehmer dazu kraft Gesetzes oder kraft eines Gerichtsurteils verpflichtet ist, und außer im Falle von Umständen, unter denen vom Auftragnehmer nicht verlangt werden kann, dass er dies unterlässt.
Artikel 10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Auf jeden Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG; Art. 6 des CISG).
2. Außer im Falle anderer Vereinbarungen oder zwingender gesetzlicher Vorschriften ist Roermond, Niederlande, der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die in Bezug auf, anlässlich von und im Zusammenhang mit vom Auftragnehmer unterbreiteten Angeboten und mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträgen entstehen. Abweichend davon ist der Auftragnehmer berechtigt, sich an das Gericht im Wohnort/am Sitz des Auftraggebers zu wenden.
II WEBDESIGN
Artikel 11. Einrichtungen und Engagement des Auftraggebers bei der Entwicklung einer Website
1. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung seines Materials.
2. Das notwendige Engagement des Auftraggebers ist mit ausreichender Qualität und Pünktlichkeit zu erbringen. Wird der Fortgang des Projekts durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände behindert, wird dies dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt und wird dieser – wenn dies zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führt – die diesbezüglichen Konsequenzen für das Projekt angeben.
Artikel 12. Mehr- und Minderarbeiten
Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine vom Auftraggeber nach Unterzeichnung dieses Vertrags angegebene Produktänderung einen Auftrag mit Mehr- oder Minderarbeiten beinhaltet, hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen, bevor er mit der Auftragserfüllung beginnt.
Artikel 13. Annahme
1. Die Website wird dem Auftraggeber am vereinbarten Datum zur Annahme vorgelegt. Während des in Absatz 2 genannten Annahmezeitraums wird die Website vom Auftraggeber getestet.
2. Der Annahmezeitraum besteht aus:
a. einer Testphase, in der der Auftraggeber die Website testet; gefolgt von
b. einer Bearbeitungsphase, in der der Auftragnehmer eventuelle Unvollkommenheiten behebt; gefolgt von
c. einer Testphase, in der der Auftraggeber die Website erneut testet.
3. Die Vertragspartner beraten sich über die vom Auftraggeber festgestellten Unvollkommenheiten. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine so schnell wie mögliche Behebung eventueller Unvollkommenheiten.
4. Die Website gilt als vom Auftraggeber angenommen, wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt hat, eventuell unter Angabe der Unvollkommenheiten, die noch behoben werden müssen.
5. Wenn der Auftraggeber die Website vor dem Zeitpunkt der Annahme zu produktiven oder operationellen Zwecken verwendet, gilt die Website als angenommen ab dem Zeitpunkt dieser Nutzung.
6. Die Annahme der Website darf nicht aufgrund geringfügiger Fehler (Fehler, die der operationellen oder produktiven Ingebrauchnahme der Website angemessenerweise nicht im Wege stehen) verweigert werden.
Artikel 14. Urheberrecht und Nutzungsrechte Website
1. Der Auftragnehmer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des niederländischen Urheberrechtsgesetzes (Auteurswet 1912) zustehen. Der Auftraggeber erwirbt mit Wirkung zum Datum der Annahme der Website ein nicht-exklusives ewiges Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Werken.
2. Es ist dem Auftraggeber - vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers - nicht gestattet, die Website anzupassen, zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig zu ändern. Der Auftragnehmer verweigert seine Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen, doch ihm ist auch die Gelegenheit zu bieten, unter für ihn üblichen Konditionen solche Änderungen selbst vorzunehmen / vornehmen zu lassen.
3. Es ist dem Auftragnehmer gestattet, die Website zu eigenen Werbe- und Publizitätszwecken zu verwenden. Der Auftragnehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, wenn er noch nicht selbst mit der Nutzung begonnen hat.
4. Jede Seite der Website enthält den Hinweis “Copyright © Auftragnehmer 2006” mit einem Link zur Website des Auftragnehmers.
III GRAPHISCHER ENTWURF
Artikel 15. Einrichtungen und Engagement des Auftraggebers bei der Entwicklung eines graphischen Entwurfs
1. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung seines Materials.
2. Das notwendige Engagement des Auftraggebers ist mit ausreichender Qualität und Pünktlichkeit zu erbringen. Wird der Fortgang des Projekts durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände behindert, wird dies dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt und wird dieser – wenn dies zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führt – die diesbezüglichen Konsequenzen für das Projekt angeben.
Artikel 16. Mehr- und Minderarbeiten
Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine vom Auftraggeber nach Unterzeichnung dieses Vertrags angegebene Produktänderung einen Auftrag mit Mehr- oder Minderarbeiten beinhaltet, hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen, bevor er mit der Auftragserfüllung beginnt.
Artikel 17. Annahme
1. Der Entwurf wird dem Auftraggeber am vereinbarten Datum zur Annahme vorgelegt. Während des in Absatz 2 genannten Annahmezeitraums wird der Entwurf vom Auftraggeber überprüft.
2. Der Annahmezeitraum besteht aus:
einer Prüfphase, in der der Auftraggeber den Entwurf prüft; gefolgt von
einer Bearbeitungsphase, in der der Auftragnehmer eventuelle Unvollkommenheiten behebt; gefolgt von
einer Prüfphase, in der der Auftraggeber den Entwurf erneut prüft.
3. Die Vertragspartner beraten sich über die vom Auftraggeber festgestellten Unvollkommenheiten. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine so schnell wie mögliche Behebung eventueller Unvollkommenheiten.
4. Der Entwurf gilt als vom Auftraggeber angenommen, wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt hat, eventuell unter Angabe der Unvollkommenheiten, die noch behoben werden müssen.
5. Wenn der Auftraggeber den Entwurf vor dem Zeitpunkt der Annahme zu produktiven oder operationellen Zwecken verwendet, gilt der Entwurf – abweichend von Artikel 5.4 - als angenommen ab dem Zeitpunkt dieser Nutzung.
6. Die Annahme des Entwurfs darf nicht aufgrund geringfügiger Fehler (Fehler, die der operationellen oder produktiven Ingebrauchnahme des Entwurfs angemessenerweise nicht im Wege stehen) verweigert werden.
7. Nach der Annahme ist der Auftraggeber selbst für Fehler in den Drucksachen verantwortlich.
Artikel 18. Urheberrecht und Nutzungsrechte am graphischen Entwurf
1. Der Auftragnehmer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des niederländischen Urheberrechtsgesetzes (Auteurswet 1912) zustehen. Der Auftraggeber erwirbt mit Wirkung zum Datum der Annahme des Entwurfs ein nicht-exklusives ewiges Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Werken.
2. Es ist dem Auftraggeber - vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers - nicht gestattet, den Entwurf anzupassen, zu bearbeiten oder anderweitig zu ändern. Der Auftragnehmer verweigert seine Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen, doch ihm ist auch die Gelegenheit zu bieten, unter für ihn üblichen Konditionen solche Änderungen selbst vorzunehmen/vornehmen zu lassen.
3. Es ist dem Auftragnehmer gestattet, den Entwurf zu eigenen Werbe- und Publizitätszwecken zu verwenden. Der Auftragnehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, wenn er noch nicht selbst mit der Nutzung begonnen hat.
4. In Drucksachen, bei denen dies angebracht ist, wird der Auftragnehmer den Text 'designed by Auftragnehmer' abdrucken.
IV HOSTING, IT UND DOMAIN-REGISTRIERUNG
Artikel 19. Gegenstand
Der Auftragnehmer bietet Hosting-Dienstleistungen an, unter denen Folgendes verstanden wird:
1. Bereitstellung eines Hosting-Accounts mit einem zuvor festgesetzten Speicherraum und Datenverkehr, u.a. für das Anbieten einer oder mehrere Internetseiten. Der Auftragnehmer stellt den Speicherraum und den Datenverkehr stets zur Verfügung, sofern der Kunde die von ihm festgesetzten Grenzen noch nicht überschritten hat. Der Auftragnehmer überwacht die Verfügbarkeit des Speicherraums und des Datenverkehrs. Bei Überschreitung wird der Auftragnehmer die zusätzlichen Kosten, die dies mit sich bringt, dem Kunden in Rechnung stellen.
2. Bereitstellung von Gebrauchsunterstützung.
Artikel 20. Registrierung des Domain-Namens
1. Der Auftragnehmer beantragt – falls erforderlich – den/die für die Website benötigten Domain-Namen (z.B. bei der Stichting Internet Domeinregistratie Nederland, SIDN).
2. Wird dieser Vertrag aus irgendeinem Grund beendet und werden die Hosting-Dienstleistungen von einem anderen Hosting-Provider übernommen, unterstützt der Auftragnehmer die Übertragung des Domains auf einen anderen Hosting-Provider nach besten Kräften.
Artikel 21. Verpflichtungen des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber wird durch die Nutzung der Hosting-Dienstleistungen des Auftragnehmers nicht gegen Rechte von Dritten verstoßen, nicht unanständig handeln oder gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen. Insbesondere wird der Auftraggeber:
a) die geistigen Eigentumsrechte von Dritten respektieren;
b) keine pornographischen Werke veröffentlichen oder verbreiten;
c) keine Informationen mit einem rassistischen Inhalt verbreiten;
d) keine Informationen mit einem diskriminierenden Inhalt verbreiten;
e) keine Informationen mit einem erotischen Inhalt verbreiten;
f) Personen nicht sexuell oder in anderer Weise belästigen;
g) keine Informationen im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen verbreiten;
h) sich keinen Zugang zu Computersystemen zu verschaffen versuchen, deren Zugang dem Auftraggeber nicht erlaubt ist;
i) für die Einhaltung der Grenzen des festgesetzten Speicherraums und/oder Datenverkehrs verantwortlich sein; bei einer Überschreitung ist der Auftragnehmer berechtigt, Dateien zu löschen und/oder den Zugang zur Hosting-Dienstleistung vollständig oder teilweise zu sperren, ohne dass sich daraus eine Haftung für den Auftragnehmer ergibt;
j) sich nicht mit der unverlangten Versendung von großen Mengen E-Mails mit demselben Inhalt und/oder der unverlangten Einstellung von Beiträgen mit demselben Inhalt in eine Vielzahl von Newsgruppen im Internet befassen; darunter ist auch Spam-Mail zu verstehen, die über jeden anderen Provider in irgendeiner Form an eine Website, einen Domain-Namen, eine E-Mail-Adresse oder anderen Dienst beim Auftragnehmer verschickt wird;
k) sich nicht mit der Versendung von E-Mails und/oder der Einstellung von Beiträgen in Newsgruppen im Internet befassen, von denen der Auftraggeber angemessenerweise vermuten kann, dass die Adressaten darauf keinen Wert legen;
l) keine Viren verbreiten;
m) die Dienstleistung nicht in solcher Weise nutzen, dass dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Computersysteme des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten behindert wird oder werden kann, z.B. durch Bots, Background-Prozesse und Skripte, die Loops (endlose Schleifen) verursachen, oder Skripte, die die Systeme so stark belasten, dass andere Nutzer dadurch belästigt werden;
n) dafür sorgen, dass die Website(s) des Auftraggebers für alle Altersgruppen geeignet ist (sind).
2) Wenn der Auftraggeber nach dem Urteil des Auftragnehmers gegen die in Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Verpflichtungen verstößt oder die Dienstleistungen des Auftragnehmers ansonsten in uneigentlicher Weise nutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Hosting-Dienst mit unmittelbarer Wirkung zu sperren, ohne dass der Auftragnehmer zu einem Schadenersatz verpflichtet ist.
3) Es ist dem Auftraggeber gestattet, die Dienstleistungen des Auftragnehmers Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern diese Dritten der Geltung der vorliegenden Bedingungen zustimmen. Sollte der Auftragnehmer unverhofft feststellen, dass ein Dritter gegen diese Bedingungen verstößt, ist der Auftragnehmer zur Sperrung des Hosting-Accounts des Auftraggebers berechtigt.
4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche Daten, für die der Auftragnehmer mitteilt, dass sie notwendig sind, oder bei denen der Nutzer angemessenerweise wissen müsste, dass sie für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind (wie Änderungen der Adresse, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer), dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
5) Hosting-Verträge werden für die Dauer von mindestens 1 Jahr geschlossen. Nach diesem Zeitraum wird der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Kalendermonat. Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig kündigt, wird der Vertrag stillschweigend verlängert.
Hochachtungsvoll
E&A BEST Websolutions
E.W.J. (Ep) Leenders
t
